In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer vom Betreuungsgericht, in einem Unfall- oder Krankheitsfall, zu Ihrem rechtlichen Vertreter (Betreuer) bestellt werden soll oder welche Person auf keinen Fall. Ihr Vorschlag wird vom Gericht im Regelfall berücksichtigt.
Eine Betreuungsverfügung bietet sich z.B. für Personen an, die keine vertrauenswürdige Person kennen, deren sie eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht erteilen können.