Der Bauträger verpflichtet sich im Bauträgerkaufvertrag zur Übertragung eines Grundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück. Das Kaufobjekt selbst kann daher vor Abschluss des Kaufvertrages nicht besichtigt werden. So ergeben sich gegenüber einem "normalen" Grundstückskaufvertrag einige Besonderheiten.
Die technischen Unterlagen spielen, neben den rechtlichen Regelungen, daher eine wichtige Rolle beim Bauträgervertrag. Dazu gehören zum einen die Baupläne und zum anderen die Baubeschreibung. Diese Unterlagen sind bereits entweder zur Vorbereitung der späteren Kaufverträge in einer gesonderten notariellen Urkunde niedergelegt worden oder aber sie werden als Anlage dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag beigefügt. Sie sollten diese Unterlagen vor dem Vertragsschluss aber in jedem Fall durchschauen.
Hinsichtlich der Fälligkeit des Kaufpreises sind die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Der Gesetzgeber schreibt zum Zwecke des Verbraucherschutzes vor, dass der Kaufpreis in einzelnen Raten nur entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt gezahlt werden muss, es sei denn, der Verkäufer stellt zum Schutz des Käufers eine Bürgschaft. Wir stehen Ihnen hier bei Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.